Nähere Informationen:
Internetseite des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.
Internetseite des Staatlichen Gesundheitsamtes Schweinfurt.
Fragen?
Um Bürgeranfragen zeitnah und zielführend beantworten zu können, sind im Folgenden die wichtigsten Zuständigkeiten dargestellt.
Verordnungsgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern gibt die Maßnahmen zentral für alle bayerischen Städte und Kommunen vor. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiterführende Informationen rund um aktuelle Regelungen und die Corona-Pandemie allgemein werden daher auch zentral über die Webseite des StMGP bereitgestellt sowie auf der FAQ-Seite des Ministeriums.
Das bayerische Gesundheitsministerium erreichen Sie zudem telefonisch unter der Rufnummer 089 / 5402330 sowie unter 0911 / 215420.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen erhalten, können Sie sich gerne an die entsprechende Abteilung der für Sie zuständigen Kommunalbehörde wenden. Ihre wichtigsten Ansprechpartner sowie Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden im Folgenden genannt.
Wann sollte ich mich ans Ordnungsamt wenden und wer ist für mich zuständig?
Das Ordnungsamt ist der zentrale Ansprechpartner bei Fragen zu den Corona-Regelungen.
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schweinfurt:
Tel. 09721/51-0, E-Mail: ordnungsamt@schweinfurt.de
Wann sollte ich mich ans Gesundheitsamt Schweinfurt wenden?
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ist zentraler Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen zum Thema "Corona".
Kontakt:
Tel. 09721/55-745
Fax 09721/55-737
Kontaktformular: www.landkreis-schweinfurt.de/gesundheitsamt