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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 Ladenschlussgesetz für den 17.05.2024 aus Anlass der Kulturveranstaltung „Schweinfurt@night“

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 25.03.2024 folgenden Bescheid erlassen: 

Es wird im öffentlichen Interesse bewilligt, dass alle Verkaufsstellen, die sich im Bereich der beiliegenden Straßenliste (siehe unten) befinden

    am Freitag, den 17. Mai 2024, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr

zur Versorgung der Besucher anlässlich der Kulturveranstaltung „Schweinfurt@night“ geöffnet sein dürfen. Die Bewilligung ist durch die Stadt Schweinfurt in geeigneter Weise ortsüblich bekanntzumachen. Die örtlich zuständige Polizeidienststelle ist zu informieren.

Hinweise:
Durch diese Bewilligung werden die gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit nicht berührt. Insbesondere die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes sind einzuhalten. Den Arbeitnehmern ist ein angemessener Freizeitausgleich zu gewähren.
Werbung für die Veranstaltung mit Begriffen wie „Einkaufen“, „Einkaufsnacht“, „offene Geschäfte bis 24 Uhr“ o.ä., die das bloße Einkaufen bzw. den Shoppinggedanken in den Vordergrund stellt, widerspricht den Zielen des § 23 Abs. 1 LadSchlG und ist daher nicht zulässig. Im Vordergrund der Werbung müssen die Veranstaltungspunkte mit kulturellem Ansatz stehen. Eine Betitelung der Veranstaltung, die mit der verlängerten Einkaufsmöglichkeit wirbt, ist nicht von den Zielen des § 23 Abs. 1 LadSchlG gedeckt und ist zu vermeiden. Allenfalls ganz am Rande darf auf die verlängerte Ladenöffnung hingewiesen werden, da die Besucher vorrangig zum Besuch des kulturellen Programms animiert werden sollen. Die Öffnung der Läden soll lediglich der Versorgung der Besucher dienen. Diese Hinweise sind den für die Veranstaltung Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben.

gez.
Schuster
Regierungsdirektor


Der vollständige Text der Ausnahmebewilligung sowie die Straßenliste hierzu können im Bürgerservice im Rathaus eingesehen werden.

Anlage Straßenauflistung: Albrecht-Dürer-Platz, Am Mühltor, Am Oberen Marienbach, Am Oberen Wall, Am Unteren Wall, Am Zeughaus, An den Brennöfen, Anton-Niedermeier-Platz, Apostelgasse, Bauerngasse, Brückenstraße, Burggasse, Cramerstraße (von Schrammstraße bis Luitpoldstraße), Fischerrain, Fischersteig, Frauengasse, Friedenstraße (von Schrammstraße bis Luitpoldstraße), Friedrichstraße, Georg-Wichtermann-Platz, Giegler-Pascha-Straße, Graben, Gunnar-Wester Straße, Hadergasse, Hellersgasse, Hirtengasse, Hohe Brückengasse, Jägersbrunnen, Johannisgasse, Judengasse, Keßlergasse, Kirchgasse, Kornmarkt, Krumme Gasse, Landwehrstraße (von Gunnar-Wester-Straße bis Luitpoldstraße), Lange Zehntstraße, Linsengasse, Luitpoldstraße, Manggasse, Markt, Martin-Luther-Platz, Metzgergasse, Neutorstraße (von Wolfsgasse bis An den Schanzen), Nußgasse, Obere Straße, Petersgasse, Rittergasse, Rosengasse, Roßmarkt, Rückertstraße, Rüfferstraße, Sattlerstraße (von Schrammstraße bis Luitpoldstraße), Schillerplatz, Schrammstraße, SchuItestraße, Seestraße, Siebenbrückleinsgasse, Spitalstraße, Stadtknechtsgasse, Stepfgasse, Wolfsgasse, Zehntstraße, Zürch

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Tel: +49 (9721)51-0
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E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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