Öffnungszeiten:
Mo. | 8:00 - | 18:00 |
Di. | 8:00 - | 18:00 |
Mi. | 8:00 - | 18:00 |
Do. | 8:00 - | 18:00 |
Fr. | 8:30 - | 16:00 |
1. Samstag im Monat | 9:30 - | 12:00 |
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. | 8:00 - | 16:30 |
Di. | 8:00 - | 16:30 |
Mi. | 8:00 - | 16:30 |
Do. | 8:00 - | 17:00 |
Fr. | 8:30 - | 13:00 |
Am Sonntag, den 09. Juni findet die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In der Stadt Schweinfurt werden rund 37.000 Wahlberechtigte aufgerufen, Ihre Stimme abzugeben.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie beim Bürgeramt einen Wahlscheinantrag (= Beantragung von Briefwahlunterlagen) stellen:
Es wird gebeten, die Wahlscheinanträge möglichst frühzeitig zu stellen. Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Schweinfurt nur bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss beim Bürgeramt gleichzeitig eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
Die Briefwahlunterlagen beinhalten neben dem Wahlschein einen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt, das den Wahlberechtigten Hilfestellung für das korrekte Ausfüllen und Zurücksenden bietet.
Die Wahlbriefe können von den Wählern kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Schweinfurt geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis spätestens 18:00 Uhr bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein.
zuletzt geändert: 02.05.2024